Veranstaltungsordnung

Hallen- u. Veranstaltungsordnung Summer-Schlager-Party 30.04.2019 Emshalle Salzbergen
Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes akzeptiert der Besucher nachfolgende Bedingungen:
1.) Diese Hallen- u. Veranstaltungsordnung bezieht sich nur auf die
Veranstaltung Summer- Schlager- Party am 30.04.2018!
2.) Die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der
Öffentlichkeit nach der neusten Fassung sind zu beachten und
einzuhalten.
3.) „Es ist nicht gestattet, von der Show Film-, Ton- oder Videoaufnahmen
zu machen!“
4.) Spiegelreflex-, Video- oder ähnlich professionelle Kameras sind
ebenfalls nicht mit in die Veranstaltung einzubringen.
5.) Mit Betreten des Geländes erhält der Veranstalter vom Besucher ohne
gesonderte Vergütung das Recht, Bild-/ Ton-Aufnahmen herzustellen, zu
senden oder senden zu lassen sowie diese selbst oder durch Dritte
ausstrahlen und zu Audiovisuellen-/ Print-Zwecken zu nutzen.
6.) Das Mitbringen von jeglichen Getränken und Getränkeverpackungen,
pyrotechnischen Gegen-ständen, illegalen Drogen, Fackeln, Waffen
sowie waffenähnlichen Gegenständen auf das Gelände ist generell
untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Gelände. Ein
Anspruch auf Rückerstattung eines eventuell geleisteten Eintrittsgeldes
besteht in diesem Fall nicht. Beim Einlass auf das Gelände findet eine
Sicherheitskontrolle statt.
7.) Rucksäcke und größere Tragetaschen sind während der Veranstaltung
nicht erlaubt. Hierzu ist eine Abgabestelle im Eingangsbereich
eingerichtet. Es werden Taschenkontrollen durchgeführt.
8.) Getränke- und Essensverzehr ist ausschließlich über die ausreichend
vorhandenen Verkaufs- und Thekenbereiche erlaubt.
9.) Nach dem Einlass und dem Abriss der Karte verfällt die Gültigkeit der
Karte! Wer die Veranstaltung vorzeitig verlässt, kann nicht wieder
zurück in den Veranstaltungsbereich! Hierzu wenden Sie sich bitte an das
Ordnerpersonal.
10.) Bitte halten Sie sich im gesamten Veranstaltungszeitraum und im
Veranstaltungsbereich immer an die Anweisungen des Ordnerpersonals
und dem Sicherheitsdienst vor Ort.
11.) Sicherheitsdienst und Ordnerpersonal sind berechtigt und befugt Ihnen
Anweisungen zum Verhalten während der Veranstaltung zu geben.
12.) Der Ordnungsdienst ist angewiesen bei Besuchern eine Leibesvisitation
durchzuführen.
13.) Sobald Besucher auf dem Gelände Straftaten begehen, zum Beispiel
Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, der Prostitution oder dem
Glücksspiel, wird vom Veranstalter ein sofortiges Hausverbot erteilt und
Strafanzeige bei den zuständigen Behörden erstattet. Besucher, die
Unruhe stiften oder Schlägereien anzetteln, erhalten sofortiges
Hausverbot. Das Hausverbot wird mündlich erteilt und bei
schwerwiegenden Fällen auch schriftlich mitgeteilt. Anspruch auf
Rückerstattung eines eventuell geleisteten Eintrittspreises bei Erteilung
des Hausverbotes besteht nicht. Wer vorsätzlich
Einrichtungsgegenstände oder Dekorationen der Veranstaltung zerstört,
beschädigt oder stiehlt, erhält sofortiges Hausverbot und hat den
verursachten Schaden bzw. den Neuwert der Sache zu ersetzen. Im Fall
der fahrlässigen Zerstörung oder Beschädigung von
Einrichtungsgegenständen oder Dekorationen der Veranstaltung hat der
Verursacher den Schaden zu ersetzen.
14.) Das Hausrecht der Gemeinde Salzbergen für die Emshalle ist auf die
Leitung der Sicherheit und der Firma EVP- Exklusiv Sicherheitsdienst
übertragen.
15.) Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (eventuell gegen
Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt
vorbehalten.
16.) Bei Abbruch der jeweiligen Veranstaltung aufgrund behördlicher
Anordnung oder wegen höherer Gewalt (z.B. Unwetter etc.) besteht kein
Anspruch auf Rückvergütung eines eventuell geleisteten Eintrittsgeldes.
17.) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung
das Programm zu ändern.
18.) Bei Veranstaltungen auf dem Gelände besteht die Gefahr von möglichen
Hör- und Gesundheits-schäden aufgrund der Lautstärke. Der Besuch der
Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
19.) Beim Verlassen des Geländes hat sich der Besucher leise zu verhalten.
Im Interesse der Nachbarschaft bitten wir um Rücksichtnahme.
Manfred Grothaus Wolfgang Wilken
Kultur- u. Bildungsv. Holsten- Bexten Leitung Sicherheit